Stiftung Schloss-Jever

Ihr Engagement

Ihr Zustiftung wird nicht verbraucht, sondern fließt dem Grundstock-Vermögen der
Stiftung-Schloss Jever zu und bleibt erhalten. Die Erträge daraus dienen wichtigen Maßnahmen bzw. Projekten, wie zum Beispiel der Restaurierung des Schlossturmes und dem Erhalt der überaus bedeutsamen und einzigartigen Inneneinrichtung aus der Renaissance. Diese Zustiftungen können einmalig oder regelmäßig zugewendet werden, eine entsprechende Bestätigung zur steuerlichen Absetzung wird Ihnen unaufgefordert ausgestellt.


   Sofern Sie sich mit dem Gedanken tragen, darüber hinaus für die Stiftung-Schloss Jever wirken zu wollen, nehmen Sie gern Kontakt auf, denn auch größere Zuwendungen im Rahmen der Großspenden-Regelung sowie testamentarische Verfügungen sind möglich. Bei der Beratung, Umsetzung und Abwicklung können Sie auf erfahrene, diskrete und seriöse Kanzleien und Sozietäten vertrauen.

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